Fragen zu
Spanien

 

 

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Viele Fragen und etliche Antworten  zur Spanien S.L.

Wir führen für Sie auf Wunsch weltweit Firmengründungen durch, egal für welches Land. Unser Hauptaugenmerk liegt aber in der Gründung von Spanischen S.L. (GmbH ) oder S.A. ( AG ).  Wir haben uns dafür entschlossen, da die spanische S.L. innerhalb der europäischen Gemeinschaft einen sehr hohen Stellenwert hat und wir Ihnen auch zu jeder spanischen Firmengründung, wenn nicht im Paketpreis schon enthalten, gegen Aufpreis ein deutsches Bankkonto anbieten können.

 

Wie hoch ist das Mindeststammkapital der spanischen GmbH ( S.L.) ?

Das Mindeststammkapital beträgt 3.006,— Euro. In der Regel legen wir den Betrag vor und nehmen ihn nach endgültiger Gründung wieder heraus.

Muss das Mindestkapital ständig zur Verfügung stehen ?

Nein, es darf für jeden Zweck aufgebraucht werden. So darf es beispielsweise auch für die Gründungskosten verbraucht werden. Damit hat die Gesellschaft kein Kapital mehr, aber dieses ist kein Konkursgrund wie in Deutschland, keine Konkursverschleppung oder konkursantragsfähig, und natürlich auch kein Straftatbestand.

Wie viele Gesellschafter muss die spanische GmbH haben ?

Nach §125 des spanischen GmbH-Gesetzes muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein ( Ein-Mann-GmbH), ansonsten können es beliebig viele sein. Grundsätzlich gründet man eine Ein-Mann-Gesellschaft– GmbH.

Kann jeder Ausländer eine spanische GmbH gründen ?

Im Prinzip ja. Er muss sich dafür in Spanien registrieren lassen und eine NIE ( Numero de Identification de Extranjeros ) haben. Das heißt, einen in Spanien angemeldeten Wohnsitz besitzen ( nicht zu verwechseln mit einem spanischen Steuersitz NIF). Die Registrierung wird durch die Nationalpolizei vorgenommen, Einwohnermeldeämter gibt es nicht. Das Verfahren dauert wenige Minuten, die Erteilung der NIE rund sechs Wochen. Mit der NIE kann dann der notarielle Vertrag abgeschlossen werden. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, besorgen wir Ihnen die NIE innerhalb einer Woche. Dafür brauchen Sie nicht nach Spanien zu reisen.

Kann ich auch ohne rechtliche Nachteile völlig im Hintergrund bleiben ?

Ja, Sie können eine Gründung vornehmen lassen und sich dann zwei notarielle Vollmachten vom Gründer ausstellen lassen. Eine Vollmacht lautet über die uneingeschränkte Verfügung der Gesellschaftsanteile, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Eine weitere lautet über die uneingeschränkte und alleinige Vollmacht sämtlicher Bankkonten die bestehen und über alle weiteren Konten, die der Berechtigte, bei welcher Bank im In– und Ausland auch immer, allein einrichten kann. Damit erscheint der Name des wirklichen Betreibers der S.L. nirgendwo. Wenn er will, bleibt er völlig anonym. Seine Legitimation weist er durch die ausgestellten Notarurkunden nach.

Geben spanische Banken Auskünfte über ein Bankkonto der S.L. ?

Nein, niemand erfährt wer die Unterschriftsvollmacht über das Konto der GmbH hat. Auskünfte werden nicht erteilt. Es herrscht insoweit striktes Bankgeheimnis. Und: Jedes von uns eingerichtete Bankkonto können Sie auch bequem von jedem Platz in Europa / Weltweit per Internet verwalten.

Wo muss der Sitz der Gesellschaft sein ?

An jedem beliebigen Ort in Spanien. Es empfiehlt sich, insbesondere für die Überwachung und Einhaltungen der Steuertermine, diesen an den Ort und Sitz einer Steuerberatungsgesellschaft zu legen. In unseren Gründungsgebühren haben Sie Ihren Firmensitz.

Ich möchte mit der Gesellschaft z. B. auch ( nur) in Deutschland arbeiten. Ist das zulässig ?

Ja, sie können in jedem EU-Land mit der Gesellschaft arbeiten. Sie können Zweigniederlassungen und Repräsentanzen einrichten. Sie haben eine Steuernummer und auch eine MwSt.-Nummer. Wenn Sie allerdings eine spanische GmbH auch für die Haltung eines Immobiliengrundbesitzes verwenden wollen, sollten Sie wegen möglicher Risiken damit keine anderen Geschäfte tätigen. ( 2 getrennte spanische S.L.)

Gibt es in Spanien vor der endgültigen Eintragung in das Handelsregister auch die Form der Vorgesellschaft einer GmbH ( in Gründung ) wie in Deutschland, mit persönlicher Haftung der Gründer ?

Nein, es gibt keine Vorgesellschaften, auch keine Haftung für Geschäfte vor der Eintragung. Es sei denn, die Gesellschaft wird nicht innerhalb von sechs Monaten in das Handelsregister eingetragen ( hat rein theoretischen Charakter). Nach der Eintragung gelten alle Geschäfte, die vorher getätigt wurden, als Geschäfte der eingetragenen Gesellschaft.  Damit gibt es kein persönliches Risiko, weder das des Geschäftsführers noch der Gesellschafter.

Wie steht es um die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer der spanischen GmbH und die strafrechtlichen Bestimmungen für den Geschäftsführer ?

Es gibt nach dem spanischen GmbH– und Handelsrecht keine Durchgriffshaftung, sowie keine strafrechtlichen Bestimmungen für den Geschäftsführer, wie im deutschen GmbH-Gesetz verankert. Die gibt es im übrigen in keinem EU-Staat ( außer Deutschland ).

Wann muss die Gesellschaft Konkurs anmelden ?

Wenn der Geschäftsführer feststellt, dass er seinen Verpflichtungen aus der Gesellschaft nicht mehr nachkommen kann, muss er die Gesellschaft für vermögenslos erklären ( kein Konkurs im deutschen Sinne). Der Geschäftsführer haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch nicht, wenn er Verbindlichkeiten produziert hat, obwohl die Gesellschaft schon überschuldet oder zahlungsunfähig war. 

Kann ich mit einer spanischen GmbH handwerkliche Tätigkeiten in Deutschland ausführen ?

Ja. Sie können z.B. als Bauunternehmer in allen EU-Mitgliedländern  tätig werden, auch in Deutschland. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Meister nach deutschen Bestimmungen haben oder nicht. Den brauchen Sie als Spanier nicht ( die S.L. ist ein „ Spanier“), weil es den in keinem anderen Land der EU gibt ( außer Deutschland ). Sie sind auch nicht verpflichtet, wenn Sie mit der spanischen GmbH in Deutschland arbeiten, einen Maurermeister einzustellen. Die EU– Verträge bestimmen eindeutig, dass jedes Unternehmen in jedem EU-Land tätig werden kann.  Es wäre aber ratsam, sollten Sie nicht selber im Besitz eines Meisters sein, sich einen für die Arbeiten in Deutschland zu besorgen. Damit sind dann 100% alle Probleme, auch mit der kleinsten Gemeinde, beseitigt. Sie können dann sogar an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. 

Sollten Sie noch persönliche Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter oder direkt an uns. Wir werden Ihnen  diese komplett beantworten. Was wir nicht können, ist eine Steuer– oder Rechtsberatung für Sie durchzuführen. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Wichtig Information in eigener Sache

WBC World Business Center Limited leistet keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieses ist den entsprechenden Berufsständen vorbehalten. Unsere Web-Seiten dienen lediglich der allgemeinen Informationen und geben die uns bekannte wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Situation für Auslandsgesellschaften in Deutschland wieder. Unser Informationsangebot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen. Wir selber führen keine Rechts- und Steuerberatung gem. RBerG, StBerG. durch .

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