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Die Gesellschaftszeichner können außerhalb von Panama ansässig sein.
Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Firmensitz in Panama haben.
Sie müssen mindestens 3 Vorstände ernennen.
Es gibt keine maximale Anzahl an Vorständen.
Die Vorstände können juristische oder natürliche Personen sein.
Ein Vorstand kann jeder Nationalität angehören.
Es muss zumindest einen Aktionär geben.
Die Namen und Adressen der Aktionäre stehen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
Aktionär und Vorstand können die gleiche Person sein.
Es gibt kein Erfordernis einen lokalen Aktionär und Vorstand zu ernennen.
Es gibt kein Einlagekapitalerfordernis.
Das minimale einbezahlte und begebene Kapital kann eine Aktie sein, die völlig bezahlt ist.
Aktien können mit oder ohne Nennbetrag ausgegeben werden.
Aktien können in jeder kenntlichen Währung oder in mehr als einer kenntlichen Währung ausgegeben werden.
Inhaberaktien sind ERLAUBT.
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